Eingefrorene Rohre können im Winter erhebliche Schäden anrichten. Auch wenn Leverkusen in der Rheinebene liegt und extreme Kältewellen selten sind, reichen wenige Frostnächte, um ungeschützte Außenleitungen oder Rohre in unbeheizten Räumen einfrieren zu lassen. Vorbeugung ist hier klar günstiger als der Schaden.
Welche Rohre sind besonders gefährdet?
- Außenleitungen an Gartenwasserhähnen und Regenwassertanks
- Rohre in unbeheizten Kellern, Garagen und Dachböden
- Freiliegende Leitungen an Außenwänden
- Abflüsse von Terrassen und Balkonen
So schützen Sie Rohre vor dem Einfrieren
- Außenwasserhahn absperren und entleeren: Den Absperrhahn im Inneren schließen und den Außenhahn aufdrehen, damit das restliche Wasser ablaufen kann.
- Isolierung anbringen: Freiliegende Leitungen mit Rohrisolierung aus dem Baumarkt ummanteln. Für Leverkusener Winter reicht meist einfaches Schaumstoffrohr.
- Heizleitung nutzen: Rohre in Kellerräumen, die unter null Grad fallen könnten, mit einem Frostwächter oder elektrischem Heizkabel schützen.
- Gartenteichpumpen stilllegen: Schläuche und Pumpen vollständig entleeren und trocken einlagern.
- Abflussleitungen freihalten: Bodenabläufe auf Terrassen und Höfen regelmäßig von Laub befreien, damit Wasser ablaufen kann und kein Eisklotz entsteht.
Was tun, wenn ein Rohr eingefroren ist?
Auf keinen Fall mit offenem Feuer auftauen. Besser geeignet sind ein Warmluftfön (auf niedrige Stufe) oder warme Tücher rund ums Rohr. Auftauen langsam von der Armatur aus in Richtung Wand - so kann das Wasser ablaufen, ohne Druck aufzubauen.
Häufige Fragen
Ab welcher Temperatur können Rohre einfrieren?
Ungeschützte Wasserleitungen können bereits bei Temperaturen unter null Grad einfrieren, besonders wenn sie in schlecht isolierten Räumen liegen oder Wind sie abkühlt. In Leverkusen kritisch sind vor allem längere Nächte mit minus 5 Grad oder darunter.
Wer haftet, wenn ein Rohr durch Frost bricht?
Als Eigentümer tragen Sie in der Regel die Verantwortung für die Wartung Ihrer Leitungen. Ob die Gebäudeversicherung Frostschäden übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Viele Policen setzen voraus, dass das Gebäude ausreichend beheizt war.
Muss ich als Mieter in Leverkusen etwas tun?
Mieter sind verpflichtet, bei langen Abwesenheiten im Winter die Heizung nicht vollständig abzudrehen. Den Außenwasserhahn absperren ist hingegen meist Sache des Vermieters - schauen Sie im Mietvertrag nach.