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Rohrreinigung in der Mietwohnung: Rechte in Leverkusen

Aktualisiert am 01.09.2026 · Rohrreinigung Leverkusen

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Kurzantwort: Die Grundregel lautet: Wer die Verstopfung verursacht hat, zahlt. Für Schäden an gemeinschaftlichen Hauptleitungen ist der Vermieter zuständig. Für Verstopfungen in der eigenen Wohnungsleitung, die der Mieter selbst verursacht hat, zahlt der Mieter.

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Die Grundregel: Verursacherprinzip

Im deutschen Mietrecht gilt das Verursacherprinzip. Wer durch sein Verhalten eine Verstopfung herbeiführt, trägt die Kosten für die Beseitigung. Konkret bedeutet das:

  • Wirft ein Mieter Feuchttücher, Hygieneartikel oder Speisereste in den Abfluss und verstopft dadurch die Leitung, muss er die Rohrreinigung bezahlen.
  • Entsteht die Verstopfung durch normalen Gebrauch ohne Fehlverhalten, zum Beispiel durch Kalkablagerungen oder Alterung der Rohre, ist der Vermieter zuständig.

Der Streitpunkt liegt häufig darin, dass der Verursacher schwer zu bestimmen ist, besonders in Mehrfamilienhäusern.

Was fällt in die Zuständigkeit des Vermieters?

  • Hauptleitungen und Gemeinschaftsleitungen: Alles, was mehrere Wohnungen gemeinsam nutzen, fällt in die Instandhaltungspflicht des Eigentümers.
  • Schäden durch Verschleiß: Alte, rissige oder inkrustierte Rohre müssen vom Vermieter saniert werden.
  • Wurzeleinwüchse: Sie entstehen unabhängig vom Mieterverhalten und gehen auf Kosten des Eigentümers.
  • Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation: Für Schäden durch Rückstau ist ebenfalls der Eigentümer verantwortlich, sofern keine Rückstausicherung vorhanden ist.

Was kann auf den Mieter umgelegt werden?

Routinemäßige Wartung und Vorsorgereinigung von Leitungen können je nach Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag und prüfen Sie, ob eine Klausel zur Kostenbeteiligung an der Rohrreinigung enthalten ist.

Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn sie konkret formuliert sind. Pauschale Aussagen wie "der Mieter trägt alle Reparaturkosten" sind rechtlich unwirksam.

Streitfall: Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

  1. Schriftliche Mängelanzeige: Informieren Sie den Vermieter umgehend schriftlich über den Defekt. Eine E-Mail mit Lesebestätigung reicht.
  2. Frist setzen: Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung. Bei einer schweren Verstopfung ist eine Frist von 24 bis 48 Stunden vertretbar.
  3. Selbsthilfe im Notfall: Wenn der Vermieter nicht reagiert und ein Notfall vorliegt (Wasser läuft über), dürfen Sie selbst einen Notdienst beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Dokumentieren Sie alles mit Fotos und Belegen.
  4. Mieterverein oder Anwalt: Bei anhaltenden Streitigkeiten hilft der Mieterverein Leverkusen oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Beweislast und Dokumentation

Im Streitfall trägt derjenige die Beweislast, der Ansprüche geltend macht. Als Mieter sollten Sie:

  • Die Verstopfung sofort fotografieren.
  • Alle Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich führen.
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge aufbewahren.
  • Aussagen von Nachbarn dokumentieren, falls die Verstopfung mehrere Wohnungen betrifft.

Was regelt die Hausordnung?

Viele Hausordnungen enthalten Regeln über zulässige Abfallentsorgung über Abflüsse. Diese sind als Konkretisierung des vertragsgemäßen Gebrauchs einzuhalten. Wer nachweislich gegen die Hausordnung verstößt und dadurch Schäden verursacht, haftet dafür.

Fazit

In Leverkusen wie überall gilt: Offene Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter und schriftliche Dokumentation sind die besten Mittel, um teure Streitigkeiten zu vermeiden. Wer Rohre sachgemäß nutzt, hat kaum etwas zu befürchten.

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